Hygienekonzept für den Sportbetrieb
Das Land Hessen hat entschieden, dass ein Trainingsbetrieb auch für den Breitensport wieder möglich ist, die Corona-Kontakt- und Betriebsversordnung vom 7. Mai 2020 ist zu beachten.
Voraussetzung für die Teilnahme am Sportbetrieb:
Ø Sportler bzw. Übungsleiter stehen nicht unter Verdacht einer Ansteckung bzw. zeigen keine Symptome
Ø Bei Verdacht einer Infektion muss der Sportler/Übungsleiter dies umgehend dem Verein anzeigen
Verbindliche Regelungen für den Sportbetrieb (in Anlehnung an die Leitlinien des Landessportbundes Hessen):
Ø kontaktfreie Durchführung aller sportlichen Betätigungen
Ø ausreichend großer Abstand zwischen allen Personen (mind. 1,5 Meter)
Ø konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten
Ø Umkleidekabinen bleiben ebenso wie Dusch- und Waschräume geschlossen, ausgenommen Toiletten
Ø Bekleidungswechsel bitte zu Hause erledigen
Ø Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen (Sportheim) bleibt ebenfalls untersagt
Ø Teilnehmerliste wird geführt
Ø Freiluftaktivitäten werden präferiert
Ø Keine Zuschauer