Hygienekonzept für den Sportbetrieb

 

Das Land Hessen hat entschieden, dass ein Trainingsbetrieb auch für den Breitensport wieder möglich ist, die Corona-Kontakt- und Betriebsversordnung vom 7. Mai 2020 ist zu beachten.

 

  

 

 

Voraussetzung für die Teilnahme am Sportbetrieb:

 

Ø Sportler bzw. Übungsleiter stehen nicht unter Verdacht einer Ansteckung bzw. zeigen keine Symptome

 

Ø Bei Verdacht einer Infektion muss der Sportler/Übungsleiter dies umgehend dem Verein anzeigen

 

 

 

Verbindliche Regelungen für den Sportbetrieb (in Anlehnung an die Leitlinien des Landessportbundes Hessen):

 

Ø kontaktfreie Durchführung aller sportlichen Betätigungen

 

Ø ausreichend großer Abstand zwischen allen Personen (mind. 1,5 Meter)

 

Ø konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten

 

Ø Umkleidekabinen bleiben ebenso wie Dusch- und Waschräume geschlossen, ausgenommen Toiletten

 

Ø Bekleidungswechsel bitte zu Hause erledigen

 

Ø Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen (Sportheim) bleibt ebenfalls untersagt

 

Ø Teilnehmerliste wird geführt

 

Ø Freiluftaktivitäten werden präferiert

 

Ø Keine Zuschauer